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   OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21   

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https://dejure.org/2022,2453
OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21 (https://dejure.org/2022,2453)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.01.2022 - 8 W 38/21 (https://dejure.org/2022,2453)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21 (https://dejure.org/2022,2453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Höhe des Streitwerts im Falle einer Auflassungsklage Vermeidung von zum wirtschaftlichen Wert eines Verfahrensgegenstandes unverhältnismäßigen Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Auflassungsklage im Bauträgergeschäft?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert einer Auflassungsklage im Bauträgergeschäft? (IBR 2022, 224)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    Die Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsstreits kann dabei durch verfassungskonforme Auslegung von § 6 ZPO oder durch eine Wertfestsetzung durch Schätzung gemäß § 3 ZPO erfolgen (vgl. insgesamt BVerfG NJW-RR 2000, 946 - juris, Rn. 15ff., 23).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13

    Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    In dieser Höhe ist aus den genannten Gründen der Streitwert festzusetzen (so z. B. auch OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 - juris, Rn. 4f.; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 - juris, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 - juris, Rn. 4f.; OLG Celle, BauR 2012, 509 - juris, Rn. 76ff.; OLG München BauR 2008, 1011 - juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2021, 19 W 56/20 (nicht veröffentlicht); Zöller/Herget, ZPO , 33. Aufl., § 3 Rn. 16.22; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 265; offen gelassen für den Fall der Auflassungsklage in BGH, Beschluss vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 30.01.2013 - 12 W 37/12

    Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    In dieser Höhe ist aus den genannten Gründen der Streitwert festzusetzen (so z. B. auch OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 - juris, Rn. 4f.; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 - juris, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 - juris, Rn. 4f.; OLG Celle, BauR 2012, 509 - juris, Rn. 76ff.; OLG München BauR 2008, 1011 - juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2021, 19 W 56/20 (nicht veröffentlicht); Zöller/Herget, ZPO , 33. Aufl., § 3 Rn. 16.22; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 265; offen gelassen für den Fall der Auflassungsklage in BGH, Beschluss vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00

    Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    In dieser Höhe ist aus den genannten Gründen der Streitwert festzusetzen (so z. B. auch OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 - juris, Rn. 4f.; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 - juris, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 - juris, Rn. 4f.; OLG Celle, BauR 2012, 509 - juris, Rn. 76ff.; OLG München BauR 2008, 1011 - juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2021, 19 W 56/20 (nicht veröffentlicht); Zöller/Herget, ZPO , 33. Aufl., § 3 Rn. 16.22; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 265; offen gelassen für den Fall der Auflassungsklage in BGH, Beschluss vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG München, 13.11.2007 - 13 U 3419/07

    Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    In dieser Höhe ist aus den genannten Gründen der Streitwert festzusetzen (so z. B. auch OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 - juris, Rn. 4f.; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 - juris, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 - juris, Rn. 4f.; OLG Celle, BauR 2012, 509 - juris, Rn. 76ff.; OLG München BauR 2008, 1011 - juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2021, 19 W 56/20 (nicht veröffentlicht); Zöller/Herget, ZPO , 33. Aufl., § 3 Rn. 16.22; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 265; offen gelassen für den Fall der Auflassungsklage in BGH, Beschluss vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11

    Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
    In dieser Höhe ist aus den genannten Gründen der Streitwert festzusetzen (so z. B. auch OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 - juris, Rn. 4f.; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 - juris, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 - juris, Rn. 4f.; OLG Celle, BauR 2012, 509 - juris, Rn. 76ff.; OLG München BauR 2008, 1011 - juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2021, 19 W 56/20 (nicht veröffentlicht); Zöller/Herget, ZPO , 33. Aufl., § 3 Rn. 16.22; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 265; offen gelassen für den Fall der Auflassungsklage in BGH, Beschluss vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23

    Streitwert; Verweigerung Auflassung; geringfügige Gegenforderung;

    Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21 , Rn. 4; OLG Stuttgart ZMR 2019, 465 , Rn. 4; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869 , Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995 , Rn. 4, jeweils zit. nach juris).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf und es mit der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs nicht vereinbar ist, wenn einer Partei dabei Kosten entstehen, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21 , Rn. 5, zit. nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 19 W 8/23

    Zum Vergleichsmehrwert im Zivilprozess

    Soweit zwischen den Parteien vor diesem Hintergrund auch die Folgefrage im Streit stand, unter welchen Voraussetzungen den Klägern der Besitz an der Wohnung einzuräumen war, hat das Landgericht zutreffend die wirtschaftliche Bedeutung der zwischen den Parteien vorrangig streitigen Punkte in Gestalt des anteiligen Kaufpreises von 40.330 ? der Bemessung des Vergleichsmehrwerts zugrunde gelegt und nicht den vollständigen Kaufpreis (vgl. zum entsprechend niedrigeren Streitwert einer Auflassungsklage bei lediglich anteilig offener Restkaufpreiszahlung OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2022 - 8 W 38/21, juris Rn. 5, jew. mwN).
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